Denken Sie daran: Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Nach der Bestattung ist es notwendig, verschiedene Stellen zu informieren, bestehende Verträge aufzulösen oder zu ändern, Mitgliedschaften und Abonnements zu kündigen.
Das betrifft unter anderem:
Bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, Pensionsanstalt und Beihilfestellen benötigen Sie die Sterbeurkunde.
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, dafür wird ein Notar bestellt. Er muss all jene Personen beiziehen, die ein rechtliches Interesse an einer Beiziehung bei Verlassenschaftsverhandlungen haben. Er hilft den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten.